Jahresabschluss
Entwicklungen auf einen Blick


Am Ende eines Geschäftsjahres muss ein Unternehmen seiner Berichtspflicht nachkommen. Dies geschieht in Form eines Jahresabschlusses, der bei Kapitalgesellschaften auch beim Bundesanzeiger zu hinterlegen bzw. dort zu veröffentlichen ist. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, um dieser Pflicht nachzukommen.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss. So können Sie die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens nachvollziehen und entsprechend planen. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens und ist aufgrund seiner Aussagekraft wichtig für Kreditgespräche.

Wir fertigen Jahresabschlüsse abhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens als Einnahmeüberschussrechnung, Gewinn- und Verlust-Rechnung oder als Bilanz mit allen erforderlichen Berichten und Anhängen an.

Gerne beraten wir Sie individuell, ausführlich und verständlich. Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Oder vereinbaren Sie telefonisch unter (0 21 71) 490 59 20 einen Beratungstermin mit uns.

Kontaktdaten

Steuerkanzlei Pinner
Ernst-Bloch-Straße 4
51377 Leverkusen
(0 21 71) 490 59 20
(0 21 71) 490 59 90
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Freitag:
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Wir unterstützen Sie dabei Ihrer Berichtspflicht nachzukommen und verschaffen Ihnen einen Überblick.

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